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Das Entscheidungsgremium

Selbstregulierung ist immer nur so gut, wie ihr Beurteilungs-Gremium.

Der Werberat NEU wurde im September 2008 gewählt und umfasste für die ersten Funktionsperiode rund 90 erfahrene und repräsentative Persönlichkeiten aus den drei Kernbereichen der Werbewirtschaft – Medien, Agenturen, Auftraggeber – als auch Persönlichkeiten aus anderen Disziplinen und Spezialgebieten – Anwälte, Mediziner und Psychologen. Bei der Wahl im Oktober 2011 wuchs das Werberatsgremium auf rund 165 Persönlichkeiten an, im Oktober 2014 auf 212.

Mit der Neuwahl des Entscheidungsgremiums im Oktober 2017 konnte das "Herzstück des Werberates" auf 241 repräsentative und erfahrene Persönlichkeiten erweitert werden.

Die Mitglieder des Österreichischen Werberats werden entsprechend den Statuten des ÖWR §11 (2), (3) und (4) auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Mitglieder des ÖWR können nur physische Personen sein, die nicht Mitglieder des Vereins sein müssen. Die Meinungsvielfalt kommt aufgrund der Persönlichkeit, beruflichen Erfahrung als auch Reputation jedes einzelnen Mitglieds des Werberates NEU zustande.

Auf Basis des ETHIK-KODEX der Österreichischen Werbewirtschaft treffen die Werberäte im Rahmen des Online-Beschwerde-Managements Ihre Entscheidungen. Darüber hinaus haben sich die Mitglieder des Österreichischen Werberates durch Unterzeichnung eines Ehrenkodex zu Neutralität und Unabhängigkeit in ihrer Entscheidungsfindung verpflichtet. Bei eigener Betroffenheit oder Konkurrenz-Situationen willigten die Mitglieder des Österreichischen Werberates auf Stimmenthaltung ein.

Vereinsrechtlich ist das Entscheidungs-Gremium Österreichischer Werberat (ÖWR) ein unabhängiges Organ des Vereines „Gesellschaft zur Selbstkontrolle der Werbewirtschaft“.