Beschwerdebilanz 2016

30.03.2017

Beschwerdebilanz 2016

Der ÖWR-Jahresbericht über Beschwerden des Jahres 2016 stellt u. a. die „Stopp“- Entscheidungen, die „Top 3“-Beschwerdegründe, die Werbemedien sowie die Beschwerdeentwicklung im 7-Jahresvergleich vor.

Wien 28. März 2017 – Im Jahr 2016 wurden beim Österreichischen Werberat insgesamt 308 Beschwerden eingebracht. Diese Anzahl von Beschwerden führte zu 181 Ent-scheidungen. Dabei stehen 11 Stopp-Entscheidungen und 22 Sensibilisierungssprüche, 59 Entscheidungen gegenüber, die mit „Kein Grund zum Einschreiten“ belegt wurden.

Die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem Österreichischen Werberat spiegelt sich in der hohen Anzahl der sofortigen Sujet-Rücknahmen durch das jeweils betroffene Unternehmen. So haben 22 betroffene Unternehmen ihre Werbemaßnahmen, noch vor einleiten des Beschwerdeverfahrens, zurückgenommen.

„Darüber hinaus zeigten sich die meisten werbetreibenden Unternehmen einsichtig und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde“, ergänzt ÖWR-Präsident Michael Straberger, „und das haben wir vor allem unserem hochkarätigen Entscheidungsgremium zu verdanken“. Gemeint sind damit die 212 Persönlichkeiten der Werbewirtschaft die Woche für Woche gemeinsam mit Spezialisten wie Psychologen, Anwälten und VertreterInnen von NGOs ihre Expertise zur Verfügung stellen.

„Auch die transparente und dialogorientierte Abwicklung von Beschwerden schafft zunehmendes Vertrauen“, weiß Straberger. Denn: „Wir wollen mit der Branche agieren. Demnach ist uns wichtig immer zuerst mit den Werbeverantwortlichen ins Gespräch zu kommen und dann nach gemeinsamen Lösungen zu suchen“.

Detailanalyse - Beschwerdebilanz 2016
Der Blick auf die Beschwerdebilanz zeigt einen geringen Anstieg der Beschwerden, bei gleichzeitig geringfügig höherer Anzahl von Entscheidungen: Während 2016 308 Beschwerden einlangten, waren es 248 im Jahr zuvor. 181 Entscheidungen wurden heuer getroffen, im Jahr 2015 waren es 168 an der Zahl. Von den 181 Entscheidungen belegten die Werberäte und Werberätinnen 11 mit einem „Stopp“ (2015: 22) und bei 22 wurde zur Sensibilisierung aufgerufen (2015: 13). Bei 59 Entscheidungen (2015: 52) konnte kein Verstoß gegen den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkannt werden und das Gremium wertete mit „Kein Grund zum Einschreiten“.

Die stabile Anzahl an Entscheidungen verdeutlicht vor allem eines: „Um den Werberat zu aktivieren bedarf es keiner großen Anzahl an Beschwerden. Wir nehmen jede einzelne Beschwerde von Konsumenten ernst und behandeln jedes Anliegen mit der gleichen Gewichtung“.

Darüber hinaus befanden sich 33 Fälle außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Österreichischen Werberates. Diese Beschwerden wurden je nach Ressortzugehörigkeit an den Verband gegen unlauteren Wettbewerb, den Verein für Konsumentenschutz, der Bundesarbeiterkammer oder dem PR-Ethik-Rat zur weiteren Bearbeitung mit Zustimmung des Beschwerdeführers weitergeleitet.

In weiteren 19 Fällen handelte es sich um keine Wirtschaftswerbung und in 15 Fällen war ein Verfahren nicht möglich, da die erforderlichen Unterlagen und Informationen seitens des Beschwerdeführers auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht eingebracht wurden.

Stopp-Entscheidungen
Die Stopp-Entscheidungen des unabhängigen Entscheidungsgremiums bezogen sich auf folgende Punkte des Ethik-Kodex: „Geschlechterdiskriminierende Werbung“, „Ethik und Moral“, und „Gewalt“.

Top3 und weitere Beschwerde-Gründe
Wie bereits in den Jahren zuvor führt auch im Jahr 2016 mit 74 Entscheidungen (2015: 57) der Beschwerdegrund „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ das Ranking an.

Auf Platz 2 rangiert erneut der Beschwerdegrund „Ethik und Moral“ mit 36 Entscheidungen (2015: 34). Der Beschwerdegrund „Irreführung und Täuschung“ belegt mit 25 Entscheidungen (2015: 16), wie in den beiden letzten Jahren, Platz 3. 12 Entscheidungen verzeichnet der Grund „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“ (2015: 11).

Im Mittelfeld finden sich Gründe wie „unlauterer Wettbewerb“ mit 7 Entscheidungen (2015: 5) und „Gesundheit“ mit 6 Entscheidungen (2015: 6). Der Grund „Rechtswidriges Werbeumfeld“ - es handelt sich um Werbesujets im illegalen Online-Umfeld – erforderte 3 Entscheidungen (2015: 3). Der Beschwerdegrund „Werbung mit Kindern und Jugendlichen“ schlägt dieses Jahr mit 3 Entscheidungen (2015: 2) zu Buche. Sehr erfreulich ist, dass die Beschwerdegründe „Gewalt“ (2015: 11) und „Sicherheit“ (2015: 9) sich heuer nur mit jeweils 2 Entscheidungen im Ranking wiederfinden. Ebenfalls mit 2 Entscheidungen liegen die Beschwerdegründen „Tabak“ (2015: 0), Alkohol (2015: 1) und Rassismus (2015:1) im hinteren Beschwerdebereich.

Schlusslichter mit jeweils 1 Entscheidung sind die Gründe „betrügerische Werbemaßnahmen“ (2015: 1), „Tierschutz“ (2015: 1), „Herabwürdigung von Politikern“ (2015: 0) und „Kraftfahrzeuge“ (2015:1).

Werbemedien
Dieses Jahr führt das Medium „Plakat“ mit 47 Entscheidungen (2015: 37) das Ranking an. Das Medium „Printanzeige“ ist mit 32 Entscheidungen (2015: 11) deutlich angestiegen. Der Vorjahrs-Erste – das Medium „TV-Spot“ rangiert mit 30 Entscheidungen (2015: 46) auf Platz 3. Ebenfalls ist ein Anstieg beim Medium „Internet“ mit 25 Entscheidungen (2015:16) gegeben. Das Medium „Radio“ folgt mit 8 Entscheidungen (2015:10). Ein Anstieg ist beim Medium „Banner“ mit 6 Entscheidungen (2015:1) zu erkennen.

Der 7-Jahres-Vergleich
Der Jahresvergleich lässt erkennen, dass im Jahr 2016 ein geringer Anstieg an Beschwerden sowie an Entscheidungen verzeichnet wurde. Entsprechend wurden 60 Beschwerden mehr eingegeben, die zu einer höheren Entscheidungssumme (plus 13 Entscheidungen) als im Jahr zuvor führte. Im Vergleich der vorangegangenen 6 Jahre liegen die Werte im oberen Mittelfeld – ausgenommen die angeführten Beschwerdesummen aus den Jahren 2010 und 2014, die aufgrund erhöhter Beschwerdezahlen zu einzelnen Werbemaßnahmen zustande kamen.

„Die Sensibilität der Bevölkerung bei ethischen Fragen ist nach wie vor hoch, umso wichtiger ist ein gut funktionierendes System der Selbstregulierung. Die Beschwerdeführer fühlen sich mit ihren Anliegen verstanden und sind auch bereit andere Sichtweisen zu erkennen“, so Michael Straberger abschließend.

Pressekontakt:
Mag.a Andrea Stoidl
Österreichischer Werberat
Tel. Nr. +43 (05) 90 900-3584
eMail: andrea.stoidl@werberat.at
Internet: www.werberat.at