Wien, 23. Juli 2013 - Der Österreichische Werberat freut sich über die Berichterstattung und das rege Interesse an seiner Entscheidung, da aufgrund von finanziellen Ressourcen die aktive Verbreitung des Selbstregulierungsgrundprinzips nicht möglich ist. Nur durch den Diskurs im Rahmen von Entscheidungen werden ethisch-moralische Spielregeln des Ethik-Kodex des ÖWR für wirtschaftliches Handeln breiter bekannt und helfen, drohende Werbeverbote und nationale wie EU-weite Einschränkungen zu verhindern.
Nach Durchsicht der Statements und Pressebeiträge möchten wir Folgendes ergänzen, respektive klarstellen:
Die Entscheidung des Werberates bezieht sich ausschließlich auf das Plakatsujet „Hornbachhammer“ und nicht, wie fälschlicherweise berichtet, auf die gesamte Werbelinie. Weder der TV-Spot noch die Online-Gestaltung wurde von den Österreichischen Werberäten in Bezug auf den Ethik-Kodex bewertet, abgesehen davon bezog sich auch die eingehende Beschwerde ausschließlich auf das Plakat.
Somit ersuchen wir bei Durchsicht der Entscheidungsformulierung – siehe http://www.werberat.at/beschwerdedetail.aspx?id=3661- darauf zu achten, dass es sich um die Bewertung des Plakatsujets handelt.
Die TV-Spots wurden demnach nicht seitens der Konsumenten beanstandet und kamen somit nicht zur Begutachtung in den Werberat. Vollständigkeitshalber und zur nochmaligen Unterstreichung der unterschiedlichen Wahrnehmung der Werbemaßnahmen sei an dieser Stelle die Argumentation eines Prüf-Gutachtens der Freiwilligen Selbstkontrolle in Deutschland (Auszüge daraus wurden dem ÖWR in der Stellungnahme des Unternehmens übermittelt) erwähnt: „Gewalt spielt im Zusammenhang des Werbespots keine Rolle und kommt weder bildlich noch inhaltlich zum Tragen. Auch ggf. kriegerische Gewalt kommt hier trotz der gezeigten Panzerbilder nicht vor, denn der Panzer wird hier ausnahmslos im zivilen Modus bei der Geländefahrt gezeigt. Auch das Posieren des Sowjet-Veteranen in Uniform mit Orden [lediglich Teil des TV-Spots] stellt kein kriegerisches Setting dar.“