Bauhaus - Tiefpreisgarantie

27.06.2024


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Bauhaus wirbt auf seinen Filialen in riesen Ziffern mit einer "12% Tiefpreisgarantie", auch auf der Website von Bauhaus ist dies so zu finden. Hier der Werbetext: "Statt komplizierter Sonderangebots-Aktionen gibt es bei BAUHAUS immer Tiefpreise. Unsere Einkäufer sind ständig im Einsatz für gleichbleibend niedrige Preise und konstante Qualität. Darauf geben wir Ihnen unsere BAUHAUS Tiefpreis-Garantie. Sie haben Ware bei uns gekauft und würden diese anderswo billiger bekommen - wenden Sie sich an uns und Sie erhalten die Differenz ausbezahlt oder Sie sehen einen Artikel und würden diesen bei einem Mitbewerber zu einem günstigeren Preis erhalten - dieses Produkt erhalten Sie bei uns zum Vergleichspreis." Nun werden dann aber sowohl im Kleingedruckten auf dem Bannen in der Filiale (hierauf wurde ich von dem Mitarbeiten in der Filiale verwiesen) also auch auf der Website (dorthin wurde ich in meiner Beschwerde an die Bauhauszentrale verwiesen), nahezu alle Preise von Mitbewerbern ausgeschossen. In meinem Fall wurde die Garantie abgewiesen, weil der Mitbewerber neben dem aktuell gültigen Preis, auch die UVP angibt, und dies somit für Bauhaus als "zeitlich befristete Rabattaktionen" einzustufen ist. Meines Erachtens täuschst Bauhaus hier dem Kunden etwas vor, es wird riesig mit einer Preisgarantie geworben, die dann aber durch ausführliche Ausnahmen im Kleingedruckten ad absurdum geführt wird. Die Liste der Ausnahmen ist so lang und auch die Mitarbeiter scheinbar darauf geschult, immer eine Ausnahme zu finden, warum der Preis der Mitbewerber ausgenommen ist.


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.