Schlechtreden von Einzelpersonen

02.04.2024


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Auf den Werbeplakaten für die Gemeinderatswahl in Innsbruck, verunglimpft die FPÖ einen Mit-Kandidaten, indem er namentlich genannt wird: " Es gibt viele Gründe die FPÖ zu wählen. Einer davon ist Georg Willi". Meiner Meinung nach ist, das namentliche Nennen nicht ok, vielleicht können Sie das prüfen. Lg


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.