Puls4: "Ich hab lieber etwas Durchfall und dafür meine Traumfigur"

24.03.2024


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Sehr geehrte Damen und Herren des Werberats, ich wende mich heute an Sie, um eine Beschwerde über eine äußerst bedenkliche Werbekampagne zu äußern, die meiner Ansicht nach eine negative Auswirkung auf die Jugend hat. Der TV-Sender Puls4 wirbt derzeit für eine Reality-TV-Serie mit einem Teaser in dem eine Dame mit folgender Aussage ihren Gebrauch einer Abnehmen-Spritze kommentiert: “Ich hab lieber etwas Durchfall und dafür meine Traumfigur”. Diese Werbung vermittelt eine gefährliche Botschaft, die nicht nur einen ungesunden Umgang mit dem eigenen Körper propagiert, sondern auch Schönheitsideale auf eine alarmierende Weise verzerrt. In einer Zeit, in der junge Menschen bereits mit unrealistischen Schönheitsstandards und Körperbildern konfrontiert sind, ist es inakzeptabel, dass ein Sender solch eine Werbekampagne unterstützt. Diese Aussage stellt nicht nur die Gesundheit seiner Zuschauer in Frage, sondern auch ihre mentale und emotionale Wohlbefinden. Die Auswirkungen einer solchen Werbung können verheerend sein, insbesondere für junge Mädchen, die durch Medien bereits eine verzerrte Wahrnehmung ihrer Körper und Schönheitsideale haben. Indem der Sender solche Inhalte fördert, trägt er zur weiteren Verschärfung dieses Problems bei und verstärkt negative Selbstbilder und Essstörungen. Ich bitte den Werberat dringend, diese Angelegenheit zu prüfen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um solche schädlichen Werbekampagnen zu unterbinden und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist von größter Wichtigkeit, dass unsere Medien verantwortungsvoll handeln und positive Botschaften fördern, die das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Jugendlichen unterstützen. Mit freundlichen Grüßen,


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.

Der/die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.