Neradin - "So machts wieder Spass mit ihm"

17.01.2024


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Ein kurzer fiktiver Geschlechter-Rollentausch macht die Problematik bei der die Wewrbung gegen den Ethik Kodex verstösst sehr klar: stellen wir uns eine Werbung - durchaus ästhetisch - für ein Mittel gegen Scheidentrockenheit vor und im Abspann sieht man einen Mann der zum TV-Zuseher gewendet sagt "So macht's wieder Spaß mit IHR!" ich denke der Aufschrei wäre sehr groß. Warum ist dies dann bei Neradin und Männern kein Problem. Sehr wohl wird hier eine Aussage getroffen, welche (hier den Mann) "aufgrund (s)einer sexuellen Schwäche, diskriminieren oder herabsetzen". Macht es doch ohne das Mittel KEINEN Spass mit ihm; das bedeutet. wenn das Leben mit mir als Mann ohne Erektion "keinen Spass mehr macht" dann werde ich a, als Person aufgrund meiner körperlichen Schäche herabgesetzt - vgl 1.4.2 b, als Mann abwertend dargestellt (bin offensichtlich nur mehr zum Spass für meine Partnerin da) - vgl 2.1.2 c, die Person auf Ihre Geschlechtsmerkmale reduziert und dies in den Mittelpunkt der Werbegestaltung gerückt - vgl 2.1.5 - zugegeben bei einem Mediament für genau diesen Bereich geht es schwer anders d, ältere Menschen sind in der Darstellung nicht auf ihre Defizite zu reduzieren - genau diese Reduktion erfolgt aber mit dem o. a. Satz "So machts ...." - vgl 2.3.2 Abschliessend - anders als viele der vorangegangenem Neradin Beschwerdeführer - finde ich den Ur-Spot eher lustig in seinen Formulierungen, bis auf den diskriminierenden letzen Satz. Vor Allem, wenn man sich dies mit getauschtem Geschlechtervorzeichen vorstellt - ein Mann sagt über seine Partnerin, dass es (das Leben) nur wieder Spass macht, wenn sie z. B. das Mittel gegen Scheidentrockenheit nimmt, oder sich dieser oder jener Behandlung unterzieht ... Der letzte Satz gehört einfach gestrichen - die anderen Formulierungen sind bei uns bereits zum Partyspiel geworden (wem fällt noch ein skurriler Vergleich dazu ein?) Danke und lG


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme von Neradin (TV-Spot) keinen Grund zum Einschreiten. Entsprechend konnte das Entscheidungsgremium des Österreichischen Werberats keine diskriminierenden oder herabwürdigenden Botschaften in Bezug auf Frauen erkennen.

Eine vorangegangene Entscheidung, die seitens des Gremiums zu diesem TV-Spot getroffen wurde, bezog sich vorwiegend auf den Aspekt von Männerdiskriminierung. Auch diese Entscheidung wurde mit keinem Grund zum Einschreiten bewertet.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich beim beanstandeten Werbespot von Neradin in Betrachtung auf eine Herabwürdigung von Frauen für keinen Grund zum Einschreiten aus.

Der Werbespot wirbt für das homöopathische Arzneimittel Neradin, welches bei Erektionsstörungen eingenommen werden kann. Dabei bringt ein Betroffener durch Methapern wie etwa „meine Rakete hebt nicht mehr ab“ oder „mein Zug fährt nicht mehr in den Tunnel“, das Problem einem Freund zum Ausdruck. Dieser weist, laut eigener Erfahrung, auf Neradin zur Abhilfe hin. Bestätigt wird die gewünschte Wirkung schließlich von einer weiblichen Darstellerin am Ende des Spots mit den Worten „so macht’s wieder Spaß“.

Es ist offensichtlich, dass durch die verwendeten Metaphern, welche eine durchaus gängige Methode der werblichen Darstellung ist, eine Analogie zu weiblichen Geschlechtsteilen hergestellt wird. Seitens der Werberäte und Werberätinnen werden jedoch keine verspottenden oder verächtlich machenden Effekte, bezogen auf Frauen bzw. weibliche Genitalen erkannt.

Vielmehr wird durch den Spot das Thema Erektionsstörung von Männern in den Mittelpunkt gerückt. Die Hemmschwelle über dieses Problem zu sprechen, wird durch Methapern versucht zu umspielen. Eine Verletzung des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft kann dabei nicht erkannt werden, weshalb sich der Österreichische Werberat für keinen Grund zum Einschreiten ausspricht.

Hinweis: Es gilt anzumerken, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Werberäten und Werberätinnen eine Sensibilisierung und in weiterer Folge Abänderung hinsichtlich der verwendeten Metaphern und Begrifflichkeiten empfehlen. Entsprechend wird die offene Ansprache von Themen wie Erektionsstörungen und deren Lösungsvorschläge begrüßt, die verwendeten Begrifflichkeiten jedoch in Frage gestellt.