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09.03.2017


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Bei dem TV-Spot in dem der Taxifahrer die Autotür versperrt, entsteht in mir ein Gefühl von Ausgeliefert sein und Gewaltbereitschaft gegenüber Schwächeren. Solche bedrohlichen Szenarien sind nicht geeignet, um damit Werbung zu machen.


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.