Guten Tag,
ich möchte mich über Erotik in Werbeform an einem Brennpunkt
für Schülergruppen beschweren.
Geht diese Art der Werbung überhaupt mit dem
Jugendschutzgesetz konform?
Bushaltestellen am Hauptbahnhof, 9500 Villach
Bushaltestellen in der 10. Oktoberstraße, nähe
Peraugymnasium
Ich persönlich fühle mich von derartiger Werbung in
Übergröße in der Nähe meines Wohnblocks"sexuell belästigt" (Foto
im Anhang 11_49_51_Pro).
Die eingebrachte
Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der
ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).
Die genaue Prüfung wurde von einem „Kleinen
Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der
Österreichischen Werbewirtschaft.